Grundlage des Prüfschritts

Grundlage des Prüfschritts ist die Tabelle A.1 im Annex A der EN 301 549 V3.1.1. In dieser Tabelle wird auf Abschnitt 12.2.2 "Information on accessibility and compatibility features" verwiesen.

Was wird geprüft?

Der technische Support (über Telefon, Mail, …​) soll Informationen zur Barrierefreiheit und Kompatibilität zu assistiven Technologien bereitstellen können, die die Web-App betrifft. Dies soll mindestens die Informationen umfassen, die dazu in der Web-App-Dokumentation erwähnt werden (siehe auch Prüfschritt 12.1.1 "Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit"

).

Wie wird geprüft?

Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

Prüfung

Wie dieser Prüfschritt in der Praxis getestet werden kann, ist noch nicht vollständig geklärt. Hinweise dazu können Sie in einem Git. Hub Issue hinterlassen.

Zielführend könnte es bspw. sein, anhand der Informationen aus der Web-App-Dokumentation, den technischen Support zu kontaktieren und einige Fragen zur Barrierefreiheit stichprobenartig zu stellen.

Falls möglich, können auch die Dokumente, die dem technischem Support zur Verfügung stehen, stichprobenartig geprüft werden.

Verbreitet sollten jedoch Assistenzsysteme sein, die den Support-Mitarbeiter durch die Problemlösung führt. Es ist sehr fraglich, ob ein Prüfer zu diesen Systemen Zugang für eine Prüfung bekommen würde.

Quellen

12.2.2 Information on accessibility and compatibility features

ICT support services shall provide information on the accessibility and compatibility features that are mentioned in the product documentation.

NOTE: Accessibility and compatibility features include accessibility features that are built-in and accessibility features that provide compatibility with assistive technology.

(Aus EN 301 549 V3.1.1 Abschnitt 12.2.2 "Information on accessibility and compatibility features")